Unverändert geblieben ist die Zuteilung des Frequenzbereichs 26.957 bis 27.283 MHz für SRD mit einer maximalen Strahlungsleistung von 10 mW ERP bzw. einer maximalen magnetischen Feldstärke von 42 dBµA/m in 10 m Entfernung. Ebenfalls unverändert geblieben ist die Frequenzzuteilung für SRD im Frequenzbereich 433.050 bis 434.790 MHz (im 70 cm Amateurfunkband) mit einer maximalen Strahlungsleistung von 10 mW ERP. Die 10-kHz-Frequenzbereiche 26.990 bis 27.000 MHz, 27.040 bis 27.050 MHz, 27.090 bis 27.100 MHz, 27.140 bis 27.150 MHz, 27.190 bis 27.200 MHz, (also die sog. CB-"Zwischenkanäle" 3A, 7A, 11A, 15A und 19A), die bisher von SRD mit einer Strahlungsleistung von max. 100 mW ERP und einem Arbeitszyklus von nur max. 0.1 % betrieben werden durften, dürfen jetzt auch von Modellfernsteuerungen mit einem Arbeitszyklus von 100 % betrieben werden. Dies betrifft auch 860 MHz Bereich.